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Vermögensschaden

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Selbstständige und Freiberufler eine der wichtigsten Absicherungen. Kommt es beispielsweise durch Fehlberatung zu finanziellen Schäden für Kunden, Mandanten oder Patienten, werden diese durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert. Zudem ist ein passiver Rechtsschutz enthalten, welcher unberechtigt gestellte Forderungen, falls erforderlich, auch gerichtlich abwehrt. Vermögensschäden können schnell immense Kosten erzeugen, weshalb sich ein entsprechender Versicherungsschutz für beratende Berufe sowie einige Dienstleister als unverzichtbar erweist.

Auf das Glück allein sollte man sich nicht verlassen. Besser: die Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflicht.

Diese schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsversehens. Denn auch der kompetenteste Mitarbeiter ist nicht in der Lage alles zu wissen. Je komplizierter ein Sachgebiet, um so eher wendet man sich in Problemfällen an Spezialisten. Aber auch diese können irren und müssen in der Folge für die finanziellen Folgen ihres Fehlers eintreten und Schadenersatz leisten. Es handelt sich dabei nicht um Personen- oder Sachschäden, sondern um reine Vermögensschäden. Und in diesem Fall hilft dann eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung bzw.eine Berufs-Haftpflichtversicherung.

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten, hierzu zählen unter anderem:Rechtsanwälte Notare Wirtschaftprüfer Steuerberater Inkassobüros ZwangsverwalterEine solche Absicherung ist aber auch für andere Berufsgruppen empfehlenswert:Verwalter (Immobilien- oder Vermögensverwalter) Sachverständige / Energieberater Übersetzer und Dolmetscher EDV Dienstleister ReisebürosFür eine größtmögliche Absicherung sind die Leistungen genau an die jeweiligen Risiken der verschiedenen Berufsgruppen angepasst.