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Kautionsversicherung

Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten – zum Beispiel in Form
von Bürgschaften. So geben Sie Ihrem Auftraggeber die Gewissheit, dass
Sie die vertraglichen Verpfl ichtungen erfüllen können. Mit einer Kautionsversicherung decken Sie Bürgschaftsverpfl ichtungen, ohne Ihre Liquidität
einzuschränken. Denn das Bürgschaftsvolumen wird nicht auf die Kreditlinie
Ihrer Hausbank angerechnet – und Sie erhöhen Ihren fi nanziellen Spielraum.
Die Kautionsversicherung Gewerbe und Industrie bietet allen Unternehmen
des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie aus dem verarbeitenden Gewerbe und der verarbeitenden Industrie eine frei wählbare Bürgschaftslinie.
Eine Erweiterung der Bürgschafts linie ist jederzeit möglich. Nutzen Sie Ihre
Bürgschaftslinie für:
• Ausführungsbürgschaften
• Vorauszahlungsbürgschaften
• Mängelansprüchebürgschaften
• Bauhandwerkersicherungs-
• Vertragserfüllungsbürgschaften bürgschaften (gemäß § 648 a BGB)
• Bietungsbürgschaften



Hier gehts zum Video: simpleshow_de_vhv_kautionsversicherung_130211-.wmv [6.992 KB]