Honorarberatung

Unser derzeit aktuelles und fast ausschließliches Einkommensmodell:

Courtagemodell

Grundsätzlich arbeitet unser Büro auf Provisionsbasis- bei Versicherungsmaklern auch "Courtage" genannt. D.h., dass wir unsere Einkünfte dadurch erzielen, indem wir einen bestimmten Prozentsatz von dem Nettobeitrag (Sachversicherungen) erhalten, den der Kunde/ die Kundin für einen bestimmten Vertrag an die Versicherung bezahlt. Davon bekommen die Kunden*innen nichts mit, denn diese Vergütung erfolgt im Hintergrund zwischen Makler und Versicherer.

Je nach Versicherungssparte kann dies variieren. In der privaten Krankenversicherung erhalten Makler eine bestimme Anzahl von Monatsbeiträgen von der Gesellschaft, bei Altersvorsorgeverträgen einen bestimmten Promille-Satz der Gesamt-Beitragssumme.

Die Beratungs-, Abschluss- und Betreuungskosten sind bei diesem Modell bei Vertragsabschluss, durch Zahlung des Versicherungsbeitrages, gedeckt und bezahlt.

Auf Wunsch bieten wir künftig Honorarberatungen an:

Hierbei kaufen Kunden Nettobeitrags-Tarife. D.h., dass für den Versicherungsschutz "nur" der entsprechende Risikobeitrag oder auch Sparbeitrag (inkl. Versicherungssteuer) gezahlt werden muss. Dieser Schutz ist meist günstiger, z.B. in der Sach- und Krankenversicherung und/oder auch rentabler, wie z.B. in der Altersvorsorge.

Dafür stellt der Berater den Kunden*innen ein Honorar in Rechnung.

Kosten - Honorarsätze des Maklerservice Oliver Henning GmbH:

1.Beratungshonorare:

- Sortieren und Aufbereitung der vorhandenen Unterlagen Pauschal 150,-€ incl. MwSt.

- Erstberatung nach Sichtung der Unterlagen und Erstellung einer Versicherungsübersicht Allgemeiner Satz pro angefangener Stunde 75,- € incl. MwSt

- Beratung im Büro Allgemeiner Satz pro angefangener Stunde 100,- € incl. MwSt.

- Beratung vor Ort Allgemeiner Satz pro angefangener Stunde 150,- € incl. MwSt.

- Kfz-Beratung ohne verbindlichen Honorarvertrag Pauschal 30,-€ incl. MwSt. – ist in Bar vor der Beratung zu entrichten!

2. Honorar bei Finanzierungen, Darlehen und Umschuldungen:

- bis 30 000 Darlehenssumme 1,5% der Kreditsumme zzgl. MwSt.

- bis 100 000 Darlehenssumme 1,2% der Kreditsumme zzgl. MwSt.

- ab 100 000 Darlehenssumme 1,0% der Kreditsumme zzgl. MwSt.

3. Beratungshonorar bei der Beratung zur persönlichen Absicherung sowie dem Aufbau der Altersvorsorge.

Das Honorar wird entsprechend von dem Bruttobeitrag über die Laufzeit – max. auf 40 Jahre – errechnet.

- bis 100 000 Beitragssumme 4,0% Honorar ohne MwSt.

- bis 250 000 Beitragssumme 3,5% Honorar ohne MwSt.

- ab 250 000 Beitragssumme 3,0% Honorar ohne MwSt.

4. Honorarverträge mit laufender Zahlung für Beratung und Betreuung im Bereich Kfz.:

- Honorar bei 1 und 2 Fahrzeugen monatlich 15,-€

- Honorar bei 3 – 6 Fahrzeugen monatlich 30,-€

- Honorar über 6 Fahrzeuge monatlich nach Absprache.

Das Honorar im Bereich Sachversicherungen richtet sich nach dem Bruttoverdienst:

- Bis 50 000 € Bruttoverdienst monatlich 1,5 Prozent

- Über 50 000 € Bruttoverdienst monatlich 1,0 Prozent

- Das Mindesthonorar liegt bei monatlich 20,-€

Die Höhe des Honorars bei Selbständigen wird nach Aufwand und Vertragsdichte entsprechend vereinbart

monatlich

mindestens 100,-€

5. Personen die Sozialleistungen nach SGB § 12 beziehen und von Grundsicherungsleistungen leben müssen erhalten Beratung und Betreuung ohne Honorar.

Die o.g. Honorarsätze gelten ab den 01.10.2021

Oliver Henning, Versicherungsmakler

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